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Hand Hygiene

Hygienekonzept

Der Wettkampfbetrieb 2021/2022 ist regulär gestartet. Allerdings gelten ein paar Regeln, an die sich alle halten müssen, damit wir weiter gesund bleiben, trainieren und spielen können.

Das übergeordnete, allgemeine Hygienekonzept des BLSV, des DBB und des BBV sind über die Links einsehbar.

Das Rahmenhygienekonzept Sport des Bayerischen Staatsministeriums (Stand 02.12.22) gibt vielfältige Hinweise zur Umsetzung von 2G, 2G+, 3G und 3G+.

Die aktuell geltenden Regelungen der Bundes-/Landesregierung bzw. für den Landkreis Bamberg sind über folgende Links abrufbar.

Wichtige Begriffe wie 3G Plus... kurz erklärt.

Bei Indoor Sportveranstaltungen gilt 2G+.

Hygienkonzept DBB
Leere Turnhalle
Bestimmungen in den Hallen
Hans-Jung-Halle
Breitengüssbach
Schulturnhalle
Kemmern
Aurachtalhalle, Stegaurach
Turnhalle Georgendamm
Bamberg

2G, 2G+, 3G und 3G+ und Geboostert

2G, d.h. nur Geimpfte und Genesene und Kinder unter 12 Jahre haben Zutritt.

2G Plus, d.h. Geimpfte, Genesene mit Schnelltest, Geboosterte sowie Kinder unter 12 Jahre haben Zutritt.
3G, d.h. Geimpfte, Genesene und Getestete haben Zutritt.

3G Plus: Zutritt haben nur Geimpfte, Genesene, Personen mit PCR-Test, Kinder unter 12 sowie Schüler und Schülerinnen

 

Geimpfte Personen, die zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, gelten als „Geboostert“. Folgende Kombinationen sind zu möglich:

  • Geimpft–geimpft–geimpft

  • Genesen–geimpft–geimpft (Genesen plus mindestens drei Monate → Erstimpfung → plus drei Monate → Zweitimpfung)

  • Geimpft–geimpft–genesen (vollständige Immunisierung → genesen)

  • Geimpft mit Johnson & Johnson (Geimpft plus vier Wochen → Zweitimpfung mit mRNA → plus drei Monate → Auffrischung mit mRNA)


Geboosterte Personen sind von der Testnachweispflicht im Rahmen von 2Gplus ausgenommen.

Regelungen für Kinder unter 6 Jahre

Deutschlandweit gelten Kinder unter sechs automatisch als negativ getestet.

Kinder im Alter von 6-12  Jahren

Keinen zusätzlichen Testnachweis müssen folgende Personen vorlegen, da sie lt. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung von den Testerfordernissen ausgenommen sind:

  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag

  • Schülerinnen und Schüler*, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen

  • noch nicht eingeschulte Kinder

 

Kinder und Jugendliche aus Deutschland müssen für eine Befreiung von der 3G-Regel ein Dokument vorlegen, das den Schulbesuch beweist - zum Beispiel einen Schülerausweis oder ein Schülerticket. Bei Sechs- und Siebenjährigen, die noch nicht in die Schule gehen, genügt ein amtlicher Ausweis.

Bei 3G plus muss der Schülerstatus oder bei Kindern unter 12 Jahren das Alter nachgewiesen werden, bei 2G das Alter.
 

Maskenpflicht

 

Es gilt die FFP2 Maskenpflicht.

 

Genesen

Als genesen gilt, wer

  • über einen Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument verfügt,

  • bei dem die zugrundeliegende Testung mittels PCR-Verfahren erfolgt ist und

  • die Testung mindestens 28 Tage, höchstens aber sechs Monate zurückliegt. Liegt die COVID-19 Erkrankung mehr als sechs Monate zurück, benötigt der Genesene zudem eine einmalige Impfung, damit die Erleichterungen weiterhin für ihn gelten.

Geimpft

Als geimpft gelten Personen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind. Das heißt,

  • sie sind mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft (derzeit die Impfstoffe von Biontech, Astrazeneca, Moderna, Johnson & Johnson),

  • verfügen über einen Impfnachweis in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache oder in einem elektronischen Dokument, und

  • bei ihnen sind seit der abschließenden Impfung mindestens 14 Tage vergangen

Begriffe Corona
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